Der Verhältnismäßgkeitsgrundsatz wäre schon erfüllt, wenn alle Umstände es erlaubten, einfach nur der eigenen Geborgenheit zu Liebe in Verwerfung lästiger sozialer Verpflichtungen dorthin zu ziehen, wo man sich wirklich wohl fühlt ...
Schöner Hinweis. Danke, Esme
(26.10.2011, 21:23)Esme schrieb: Hm...
Schöner Hinweis. Danke, Esme