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Das ist sicher eine wichtige und interessante Frage, nur streng genommen
Diskutiert man beides auf einmal, dann stellt man Naturschützer in eine Ecke mit mörderischen Fanatikern. Ich halte das nicht für fair.
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09.01.2010, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 15:52 von Wolverine.)
(09.01.2010, 14:53)Rabenaas schrieb: Was sollen denn da die armen Mohnbauern in Afghanistan und Kolumbien sagen?
Nun, auch die müssten nicht mehr auf ihren Feldern schuften, hätten wir ein BGE. Dann hätten wir wohl überhaupt keine Drogen mehr, weil keiner mehr dazu gezwungen wäre sie anzubauen oder sie unter Lebensgefahr zu schmuggeln.
Außerdem gäbs wohl auch keine Kriege mehr, da niemand mehr dazu gebracht werden könnte, Waffen herzustellen und auch niemand mehr aus der Not heraus irgendeiner Armee beitreten müssten. Die Welt wäre mit dem BGE um einiges friedlicher
Wir hätten wohl auch kaum noch Scheidungsstreitigkeiten, da nach einer Trennung jeder finanziell versorgt wäre, und die nevigen Rosenkriege um Unterhalt der Vergangenheit angehören würden.
Dazu hätten wir eine ausgezeichnete medizische Versorgung, weil nur Ärzte und Krankenschwestern arbeiten würden, die mit Leib und Seele bei der Sache sind, und nicht nach Schema F behandeln, nur um ihr Geld zu bekommen.(wie es Calesca ja jüngst erlebt hat).
Der Ärger mit den Ämtern hätte wohl auch sein Ende, weil auch dort niemand mehr aus Geldnot arbeiten müsste, sondern nur noch Menschen, die das als ihre Lebensaufgabe sehen.
Auch die Baustellen im Land wären wohl nur noch halb solange auf den Autobahnen zu finden, wenn die, die eigentlich nur aus Geldnot auf dem Bau arbeiten, durch enthusiastische Arbeiter ersetzt werden können.
(08.01.2010, 10:06)Zurgrimm schrieb: (08.01.2010, 05:02)Wolverine schrieb: Aber ihr scheint völlig zu übersehen, dass all diese Regelungen nur dann greifen, wenn ich oder mein persönliches Eigentum angegriffen werden. Nicht aber, wenn Wale gejagt werden! Du hast meine Ausführungen mißverstanden, fürchte ich. Ich habe über die unmittelbare Anwendbarkeit der Vorschriften auf den Walfang überhaupt keine Aussage getroffen, sondern nur dargelegt, daß es grundsätzlich Rechte in verschiedenen deutschen Gesetzen gibt, selbst Gewalt auszuüben und daß diese bestimmten Grundgedanken folgen.
Ok, dann war das mehr eine theoretische Abhandlung ohne konkreten Bezug. Mich interessiert halt mehr die direkte (wenn auch nicht unbedingt zulässige, da deutsches Recht ja nicht gilt) Anwendung auf die Wahlfangproblematik.
Und da finde ich unter dem Aspekt der von Dir angesprochenen Nothilfe, dass Nothilfe zugunsten des Staates, also zum Wohl der Allgemeinheit grunsätzlich unzulässig ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Nothilfe
Weiterhin hab ich für den Vorgang der Versenkung der Earthrace noch mehr Interessantes zum Thema Notwehr gefunden:
Notwehrprovokation
Wikipedia schrieb:Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst (etwa durch Provokation des Angreifers) entweder mit Vorsatz oder auf andere Weise herbeigeführt hat. In diesem Fall spricht man von einer Notwehrprovokation.
Die Rechtsprechung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Falle dem Provokateur zumindest das Ausweichen zumutbar ist, der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen müsse, also nicht zur Anwendung kommt.
Bitte beachten: ich bezog das jetzt anders herum: auf die Möglichkeit der Japaner, sich zu wehren, worauf dann aber kein Recht auf Notwehr für die Seashepherd-Schiffe folgt, da von ihnen die Provokation ausging.
Wenn man alle bisherigen Kollisionen auf hoher See unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, kommt man auf eine interessante Schlussfolgerung.
Edit: zur Vermeidung eines Doppelposts/Trippelposts
(09.01.2010, 15:14)Rabenaas schrieb: Das ist sicher eine wichtige und interessante Frage, nur streng genommen
Diskutiert man beides auf einmal, dann stellt man Naturschützer in eine Ecke mit mörderischen Fanatikern. Ich halte das nicht für fair.
Naja, ich denke schon, dass man das vergleichen kann, und darüber diskutieren darf. Wirklich unfair ist das nicht. Schließlich riskieren auch die Jungs von Seashepherd menschliches Leben (im Zweifel ihr eigenes) um anderes Leben zu retten. Und das Paul Watson am Rande des Fanatismus steht, stammt von Dir !
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09.01.2010, 16:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 16:06 von Zurgrimm.)
(09.01.2010, 15:27)Wolverine schrieb: Nun, auch die müssten nicht mehr auf ihren Feldern schuften, hätten wir ein BGE. Könnten wir das BGE-Thema nicht wirklich im BGE-Thread lassen? Ich habe nicht den Eindruck, daß es mit der "Naturschutz in Selbstjustiz"-Frage so eng verknüpft ist, daß es hier nocheinmal diskutiert werden müßte.
(09.01.2010, 15:27)Wolverine schrieb: Ok, dann war das mehr eine theoretische Abhandlung ohne konkreten Bezug. Mich interessiert halt mehr die direkte (wenn auch nicht unbedingt zulässige, da deutsches Recht ja nicht gilt) Anwendung auf die Wahlfangproblematik. "Theoretische Abhandlung ohne konkreten Bezug" klingt mir hier etwas negativ... tatsächlich wollte ich zur Ethik-Frage keine Stellung nehmen. Der unmittelbare Bezug auf diese Frage fehlte also ein Stück weit. Der Bezug war aber da zu den recht allgemeinen Äußerungen über das Bestehen von Not- und Selbsthilferechten in deutschen Gesetzen. Da ein wenig Klarheit zu schaffen, schien mir lohnend, um eventuell auch weitere Ansatzpunkte für eine sachliche Diskussion zu liefern.
Ob Du Dich dafür für Deinen Argumentationsstrang interessierst, bleibt dabei natürlich Dir überlassen. Wobei ein konkreter Bezug auf die Walfangproblematik ohne Klarlegung der theoretischen Grundlagen wohl schwer wäre. - Ich habe aber ja nun im letzten Beitrag auch nochmals deutlich gemacht, wie man einen Bezug zwischen entsprechenden Befugnissen im deutschen Recht und der hier diskutierten ethischen Frage meines Erachtens herstellen könnte. Daß ich selbst zur eigentlichen Ausgangsfrage derzeit nicht konkret Stellung beziehen möchte, bitte ich zu respektieren.
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09.01.2010, 21:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 21:55 von Rabenaas.)
(09.01.2010, 15:27)Wolverine schrieb: Naja, ich denke schon, dass man das vergleichen kann, und darüber diskutieren darf. Wirklich unfair ist das nicht. Schließlich riskieren auch die Jungs von Seashepherd menschliches Leben (im Zweifel ihr eigenes) um anderes Leben zu retten. Und das Paul Watson am Rande des Fanatismus steht, stammt von Dir ! Mutter Theresa war auch eine Fanatikerin, aber ebenfalls keine mörderische.
Der gesamte Notwehraspekt an sich interessiert mich gar nicht. (Die Besatzung der kleinen Ady Gil hat sich z.B. ja auch gar nicht gewehrt, als sie von der ziemlich großen Nisshin Shonan Maru 2 überfahren wurde.) Wie Zurgrimm ausführlich und nachvollziehbar dargelegt hat, geht es darum, ob unsere Wertegemeinschaft körperliche Unversehrtheit wirklich als höchstes Gut schätzt, oder eben nur mit Einschränkungen.
Und auch das ist nur ein Nebenschauplatz, weil die Arbeit von SeaShepherd ja nicht darauf abzielt, die Walfänger zu verletzen (das könnten sie auch leichter haben), sondern sie bei ihrer Arbeit zu behindern.
Man könnte ganz allgemein auch ein weniger „aufregendes“ Beispiel als den Walfang wählen:
SeaShepherd versenkt Schleppnetze. So ein Schleppnetz kostet leicht eine Million Dollar. Schleppnetze sind verheerend für das Unterwasserökosystem, und hinterher sind vielleicht 10% der Fangmenge brauchbar. Menschen sind bei diesen Aktionen eigentlich gar nicht gefährdet.
Ehrlich gesagt, regt sich da bei mir rein gar keine Empörung.
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Auf Arte lief heute Abend eine Doku: Jagdzeit - Den Walfängern auf der Spur. Nicht mit Sea Shepherd, sondern mit Greenpeace, also quasi den "guten Guten".
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Der Kapitän der Ady Gil hat die Shonan Maru 2 geentert, um eine Jedermann-Festnahme des Kapitäns durchzuführen, der sein Boot versenkt hat. Hat nicht so ganz geklappt. Er soll jetzt nach Japan verschifft werden. Mir kommt da direkt ein Spruch von Olli Kahn in den Sinn. Nein, mehrere.
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17.02.2010, 19:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2010, 19:46 von Rabenaas.)
Kommt auf den zweiten Platz. Ich sage nur: Cojones!
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(17.02.2010, 19:45)Rabenaas schrieb: Ich sage nur: Cojones! Na na na... <hust>
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Na na na!
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Man könnte fast meinen, "Eier" sei in diesem Forum ein verbotenes Wort. Dabei sind die doch total lecker und vielseitig verwendbar: Rührei (mit Schinkenspeck und Bratkartoffeln, mmmh...), Spiegelei, Eier in Senfsauce, Brötchen mit hartgekochten Eischeiben, im Kuchenteig ... lecker. Solange man nicht so viele davon essen muss wie Paul Newman
Hallo, ich bin's - der Bart von Fidel Castro. Und mir ist total langweilich nie geschnitten wurde.
I'm a roleplayer. My dice are like my relationships: platonic and unlucky.
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Och, man kann auch andere "Eier" essen. Man denke nur an die Amerikaner und ihre Rocky Mountain Austern
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Hat wer "Dschungel Camp" gesehen...?
Und Tod grinste, genau genommen blieb ihm aber auch gar nichts anderes übrig...
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Neuseeland jetzt doch für kommerziellen Walfang
tagesschau.de schrieb:Bislang war Neuseeland einer der schärfsten Walfang-Gegner. Nun will die Regierung Japan bei einem umstrittenen Vorschlag unterstützen: den Walfang für Forschungszwecke reduzieren, um den kommerziellen zu fördern. Nicht nur Tierschützer sind verärgert. Pikant ist, dass Japan kürzlich einen neuseeländischen Tierschützer festnahm, der ein Walfängerschiff geentert hatte. WTF!?
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Die Begründung ist genial: Das Verbot von kommerziellem Walfang lässt sich eh nicht überwachen (sprich: wir wollen uns nicht mit den Japanern anlegen), also können wir den Walfang auch gleich erlauben. Dann muss auch keiner mehr so tun, als würde er foschen. (Naja, erst mal nur noch 50%, also bei jedem zweiten Wal.)
Vielen Dank Neuseeland, dass ihr solche Leute wählt, und zur IWC schickt. Danke.
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Peter Bethune ist wieder frei.
Das japanische Gericht hat ihn mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und fünf Jahren Einreiseverbot nach Hause geschickt. Er wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Bethune bestreitet lediglich, einen Walfänger angegriffen zu haben, der angeblich leichte Verletzungen durch Buttersäure erlitten hat. SeaShepherd hat ihn wegen angeblicher Regelverstöße von weiteren Aktionen ausgeschlossen, dies aber später als "Prozesstaktik" relativiert. Bethune hat versprochen, nicht mehr direkt gegen japanische Walfangschiffe vorzugehen.
Insgesamt hat der japanische Richter mMn angemessen geurteilt. Die übrigen vier Anklagepunkte waren offensichtlich und unstrittig. Ich gehe davon aus, dass Bethune mit seiner waghalsigen Aktion einen direkten Einfluss auf das letzte, skandalträchtige Treffen der internationalen Walfangkommission hatte.
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