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01.10.2007, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2020, 12:33 von Crystal.
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert
)
Aktuelle Rechtslage zur NordlandtrilogieSeit heute ist eine Erklärung zum Urheberrechtsstatus der NLT auch auf der Webseite online, die bisher nur im Forum bekannt war. Sie bestätigt den aktuellen Status und verweist auf legale Bezugsquellen. -> Informationen zum Urheberrecht der NLT
Geschrieben am Mon, 01 Oct 2007 16:43:30 +0200
Ich bin der ForenBot, der euch mit RSS-Feeds versorgt
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01.10.2007, 14:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2007, 14:59 von Obi-Wahn.)
Einmal sprichst du in der dritten Person von dir:
Crystal schrieb:[...]Der Administrator dieser Webseite steht mit Herrn Hamma in Kontakt[...]
und einmal in der ersten Person.
Crystal schrieb:[...]in einer E-Mail an mich bestätigt.[...]
Ja, was den nun?
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01.10.2007, 15:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2007, 15:08 von Zurgrimm.)
Hallo,
sehr gut, daß nun auch auf der Homepage für klare Verhältnisse gesorgt wird. Damit dürften alle Mißverständnisse und falschen Hoffnungen und Erwartungen ausgeschlossen sein.
Crystal auf seiner HP schrieb:Das Urheberrecht gilt in Deutschland 70 Jahre lang. Das ist sogar noch untertrieben. Bei Miturheberschaft erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden Urhebers. D.h., daß die 70 Jahre in Bezug auf die NLT noch nicht eimal zu laufen begonnen haben!
Crystal auf seiner HP schrieb:und jeglicher Irrtum, dass die Nordlandtrilogie Abandonware oder Freeware ist, ist ausgeschlossen. Nach der Definition auf Wikipedia (Stichwort "Abandonware") ist die NLT durchaus Abandonware:
Wikipedia schrieb:Als Abandonware (engl. "to abandon": "aufgeben, verlassen") bezeichnet man Software, an welcher der Hersteller kein Geld mehr verdient und für die er keine technische Unterstützung mehr anbietet. Es besteht somit für den Konsumenten keine Möglichkeit mehr, die Software legal (abgesehen vom Gebrauchtmarkt) zu erwerben, Ersatz für seine rechtmäßig erworbenen, beschädigten Datenträger zu erhalten oder Serviceleistungen des Herstellers in Anspruch zu nehmen. Das alles dürfte auf die NLT zutreffen. Es ist nur eben ein "beliebter" und großer Irrtum, daß Abandonware frei sei. Der Begriff sagt einfach überhaupt nichts über die rechtliche Situation aus, sondern beschreibt nur, daß das Produkt nicht mehr im Handel ist oder aktiv supportet wird.
Gruß
Zurgrimm
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01.10.2007, 15:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2007, 15:32 von Crystal.)
@Obi-Wahn
Ich habe gezeichnet, also bin ich.
@Zurgrimm
70 Jahre sind untertrieben, aber ausreichend. In 70 Jahren ist keiner mehr in der Lage, einen PC zu bedienen oder weilt vielleicht schon nicht mehr unter den Lebenden. Ich will den Leuten auch keine Rechtsbelehrung geben, sondern nur klarstellen, damit es verstanden wird.
Abandonware und Freeware wird von der Allgemeinheit als "gleich" eingestuft. Hauptsache kostenlos. Fakt ist, dass Jochen Hamma die Verbreitung der Spiele über Webseiten untersagt hat. Punkt und Aus.
Ob sie sich Abandon- oder Freeware nennen, ist dabei irrelevant.
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01.10.2007, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2007, 15:50 von Zurgrimm.)
Hallo Crystal,
Crystal schrieb:70 Jahre sind untertrieben, aber ausreichend. das stimmt schon. Aber wenn es egal ist, muß man doch nicht wissentlich etwas Falsches schreiben. Schreib doch "Das Urheberrecht gilt in Deutschland mehr als 70 Jahre lang." Dann wäre es richtig, ohne in Rechtsbelehrung auszuarten. - Es ist natürlich Deine Sache, nur habe ich immer ein Problem damit, Fehler einfach stehen zu lassen.
Gruß
Zurgrimm
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Nun steht ein "mindestens" davor. Das reicht.
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Hallo Crystal,
Crystal schrieb:Nun steht ein "mindestens" davor. Das reicht. aber natürlich. So ist es ja nicht mehr falsch.
Gruß
Zurgrimm
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Praios sei Dank.
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Denkt bitte daran, dass ein solches Urheberrecht auch für die in diesen Foren extrahierten Grafiken usw. besteht.
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Der Veröffentlichung von Screenshots und Videos im Forum hat Jochen Hamma zugestimmt. Alles im grünen Bereich.
Ich werde aber noch im Footer einen Zusatz anbringen, wo jetzt auch Ulisses dabeisteht.
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Zurgrimm schrieb:Nach der Definition auf Wikipedia (Stichwort "Abandonware") ist die NLT durchaus Abandonware:
Das bedeutet noch lange nicht, dass Wikipedia korrekt ist.
NLT kann gar nicht "Abandonware" sein, weil es meines Wissens sowas in Deutschland gar nicht gibt, und weil es ganz klare und aktive Rechteinhaber der Serie gibt. Urheberrechte sind deutlich diffiziler als, dass es ein kurzer Paragraph in Wikipedia alles erfassen könnte.
Selbst wenn Attic nicht mehr existieren würde und die Urheberrechte nicht transferiert würden, würden die Rechte an die jeweiligen Originatoren zurückfallen. Das bedeutet, dass jede Grafike dem entsprechenden Grafiker der sie gemalt hat gehört, dass jede Zeile Code dem Programmierer gehört, der sie schrieb, und so fort.
Wollte das nur kurz klarmachen, damit da erst gar keine Diskussion entsteht, ob diese Games geschützt sind oder nicht.
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Wie Guido schon sagte: "Abandonware" ist kein Begriff des deutschen Urheberrechtes, sondern nur eine Art allgemeine Klassifizierung. Das ist in etwa so wie "Ebay-Händler" keine Gesellschaftsform nach deutschen Recht ist.
In dieser Hinsicht würde ich empfehlen, in Deinem o.g. Artikel den Begriff Abandonware wegzulassen und den Satz mit Konjunktiv in etwa so zu beenden:
...und jeglicher Irrtum, dass die Nordlandtrilogie Freeware sei, ist ausgeschlossen.
Ich habe zwar zwei Jahre für Rechtsanwälte gearbeitet und einiges aufgeschnappt, kann aber nicht für die Richtigkeit meiner Aussagen zu diesem Thema die Hand ins Feuer legen...
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02.10.2007, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2007, 09:20 von Zurgrimm.)
Hallo,
Guido Henkel schrieb:Wollte das nur kurz klarmachen, damit da erst gar keine Diskussion entsteht, ob diese Games geschützt sind oder nicht. das habe ich nie in Zweifel gezogen. Wenn Du etwas anderes meinst, dann hast Du meinen Beitrag gänzlich falsch verstanden. Selbstverständlich sind die Spiele und alle ihre Teile auf derzeit noch unbestimmte Zeit geschützt.
Guido Henkel schrieb:Das bedeutet noch lange nicht, dass Wikipedia korrekt ist. Nein, natürlich nicht. Das ist bei Wikis immer der Fall. Es ist eben bei so einem "eingedeutschten" Wort die Frage, was überhaupt "korrekt" ist. Wie Crystal ja oben schon schrieb, gibt es von dem Begriff offenbar unterschiedliche Interpretationen. Wikipedia verstehe ich als eine Art Gradmesser, was wohl üblicherweise unter einem Begriff verstanden wird. Auch das kann manchmal natürlich fehlgehen. In diesem Punkt aber bin ich geneigt, der Wikipedia zuzustimmen.
Guido Henkel schrieb:NLT kann gar nicht "Abandonware" sein, Doch, es kommt eben auf die Definition an. Wenn man "Abandonware", wie der Wikipedia-Eintrag, so versteht, daß damit über die rechtliche Situation keine Aussage getroffen ist, dann kann das sein. Denn tatsächlich gibt es (vom Gebrauchtmarkt abgesehen), keine Möglichkeit mehr, die NLT legal zu erwerben und sie wird von Herstellerseite auch nicht mehr supportet.
Wenn man mit dem Begriff "Abandonware" aber verbindet, daß das Spiel gleichzeitig "frei", "kostenlos", "ungeschützt", ... sei, dann kann das natürlich nicht sein.
Guido Henkel schrieb:weil es meines Wissens sowas in Deutschland gar nicht gibt, und weil es ganz klare und aktive Rechteinhaber der Serie gibt. Urheberrechte sind deutlich diffiziler als, dass es ein kurzer Paragraph in Wikipedia alles erfassen könnte. VolkoV schrieb:Wie Guido schon sagte: "Abandonware" ist kein Begriff des deutschen Urheberrechtes, Verzeihung, aber genau das hatte ich doch oben in Beitrag #3 - sehr deutlich, wie ich finde - geschrieben:
Ich schrieb:Der Begriff sagt einfach überhaupt nichts über die rechtliche Situation aus, sondern beschreibt nur, daß das Produkt nicht mehr im Handel ist oder aktiv supportet wird. Daß der Begriff kein Rechtsbegriff ist, ist meines Erachtens eindeutig. Dennoch ist er im Internet nicht ganz ungebräuchlich und man kann ihn offenbar verschieden verstehen. Da es kein Rechtsbegriff ist, gibt es auch keine offizielle Definition für den Begriff, was ihn in diesem Zusammenhang ein wenig "gefährlich" macht. Der Wikipedia-Artikel dazu will gar keine Aussage über das Urheberrecht treffen, da es sich eben gar nicht um eine urgeberrechtliche Kategorie handelt.
Mir ist sehr daran gelegen, gerade über solche Fragen keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Aber es wäre doch schön, wenn meine Beiträge dazu auch richtig gelesen würden, bevor ein vermeintlich von mir erzeugtes Mißverständnis berichtigt wird.
Gruß
Zurgrimm
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Nimm es nicht persönlich, wir wollen ja nur helfen.
Wenn man etwas juristisch klar ausdrücken möchte, sollte man keine schwammigen Begriffe nutzen, da sind wir uns wohl einig. Deshalb haben Guido und ich eben in diesen Punkten ergänzend zu Deinem Post noch etwas hinzugefügt und bestärkt.
Ich habe Dich also nicht falsch verstanden, sondern nur kurzgefasst die Argumentationskette aufgegriffen, nochmal erläutert und abschließend daraus eine Handlungsempfehlung abgeleitet.
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Sorry, Zurgrimm. Hatte Deine Post da wohl etwas missverstanden.
Zitat:Wenn man mit dem Begriff "Abandonware" aber verbindet, daß das Spiel gleichzeitig "frei", "kostenlos", "ungeschützt", ... sei, dann kann das natürlich nicht sein
Das war meine Annahme und insofern hast Du auch Recht, natürlich.
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Guido Henkel schrieb:...Das bedeutet noch lange nicht, dass Wikipedia korrekt ist.
Achja, Wikipedia und Zitieren, dass leidige Thema
Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell sich viele Leute selbst bei wichtigen Themen auf Wikipedia berufen und mit den dortigen "Infos" Argumentieren.
Zum Thema selber, gabs nicht mal die englische Version von Schick irgendwo zum download und zwar legal?
Oder wird dem jetzt auch ein Riegel vorgeschoben?
Desweiteren würde mich persönlich mal interessieren, warum die Leute so lange noch an den Copyrights festhalten, selbst wenn das game schon lange nicht mehr produziert wird und auch niemand mehr damit geld verdient.
Ich meine wem würde es denn heut noch schaden, wenn man die NLT irgendwo downloaden könnte
Wer das Schwert trägt, der soll freundlich und fromm sein wie ein unschuldiges Kind, denn es ward ihm umgürtet zum Schirm der Schwachen und zur Demütigung der Übermütigen. Darum ist in der Natur keine größere Schande, als ein Krieger, der die Wehrlosen misshandelt, die Schwachen nöthet, und die Niedergeschlagenen in den Staub tritt.
- Ernst Moritz Arndt
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Im Prinzip hast du natürlich vollkommen Recht. Das Problem dabei ist, wenn die Rechte ienmal aufgegeben werden, können sie nicht re-aquiriert werden.
Daher versucht jeder Rechtsinhaber, die Rechte so lange wie möglich zu behalten, für den Fall, dass... jemand evtl die Soundtrack CD neu auflegen will und dadurch Geld macht, jemand die Filmrechte kauft, jemand die Buchrechte kauft, jemand kommt und eine Oldie-Compilation machen will und die Games aufnimmt, evtentuell jemand die Games neu entwickeln will, um sie auf modernen Platformen zu veröffentlichen.
All das sind Sachen, die da in Erwägung gezogen werden müssen bevor jemand die Rechte freiwillig aufgibt, und ich denke in dem Licht ist es einfach, zu sehen, dass es da doch die bessere Idee ist, die Rechte einfach ruhen zu lassen, selbst wenn sie momentan ungenutzt sind.
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Hallo Kensei,
Kensei schrieb:Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell sich viele Leute selbst bei wichtigen Themen auf Wikipedia berufen und mit den dortigen "Infos" Argumentieren. ich hatte ja oben bereits geschrieben, als was ich Wikipedia ansehe: Als Möglichkeit, das übliche Verständnis eines Begriffes zu erfahren. Natürlich kann Wikipedia auch damit falsch liegen. Wenn es aber um einen Begriff mit einer mehr oder weniger umfangreichen Diskussionsseite geht, ist die Wahrscheinlichkeit, daß die dortige Definition völlig aus der Luft gegriffen ist, relativ gering.
Ich argumentiere auch nicht mit Fakten aus der Wikipesia. Natürlich weiß ich, daß diese weder wissenschafts- noch in sonstiger Weise zitatfest ist. Wenn es aber um das Verständnis eines Begriffes geht, kann man dort einen Anhaltspunkt gewinnen. Nicht mehr und nicht weniger. Das Berufen auf Wikipedia darf eigene Gedanken nicht ersetzen. Ich hatte ja auch geschrieben, daß ich selbst in diesem Falle der dort gegebenen Definition zustimme. Das ist sicher nicht bei jedem Begriff der Fall.
Wikipedia schlechthin zu verteufeln, ist genauso unsinnig, wie sich blind auf dortige Einträge zu berufen und diese als Fakten hinzustellen. In dem Kontext, in dem ich die Definition aus der Wikipedia oben zitiert habe, halte ich das jedenfalls für vertretbar und an der Stelle für sinnvoll. Eine allgemeingültige, verbindliche Definition des eingedeutschten "Abandonware" gibt es ja ohnehin nicht. Zudem ist es auch noch ein Unterschied, ob man Detail-Fakten oder -Behauptungen zu komplizierten Themen von dort anführt, oder ob es um das generelle Verständnis eines etwas unklaren Begriffes geht.
Aber damit entfernen wir uns doch merklich vom Thema. Weitere Diskussionen zum Sinn und Unsinn von Wikipedia-Zitaten dann bitte im Off-Topic-Bereich.
Gruß
Zurgrimm
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Kensei schrieb:Zum Thema selber, gabs nicht mal die englische Version von Schick irgendwo zum download und zwar legal?
Oder wird dem jetzt auch ein Riegel vorgeschoben?
Hm, das würde mich mal interessieren wann und wo es das gegeben haben soll. Liegen die Copyrights der englischen Versionen eigentlich überhaupt auch bei Attic oder wurden die, so das überhaupt möglich ist, an Sir-Tech verkauft?
Und noch ne Frage: Da auf den Spielen diverse Copyrights angegeben sind (also neben Attic noch FanPro und Schmidt), müssten die (bzw. ihre Rechtnachfolger oder wie man das dann nennt) dann nicht sowieso auch noch ihr Einverständis für einen Release geben, selbst wenn von Attic ein OK käme?
Gruss
- Blackfury
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