31.01.2012, 08:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2012, 08:26 von Malefitzfetz.)
(31.01.2012, 01:51)Wolverine schrieb:(31.01.2012, 00:45)Rabenaas schrieb:Nun, auch die geringfüge Geschwindigkeitsübertretung halten die meisten Menschen für gerechtfertigt. Schadet schließlich auch niemandem. Trotzdem ist es ein Gesetzesverstoß.(31.01.2012, 00:05)Wolverine schrieb: Nur rechtfertigt das halt nicht, das ich zur "Selbstjustiz" greife, und mir hole, was man mir nicht in (für mich) akzeptabler Form anbietet.Für sehr viele Leute rechtfertigt es halt doch Selbstjustiz. Wenn Theorie und Praxis sich widersprechen, dann gewinnt meistens die Praxis. Und juristische Maßnahmen wie Acta, Sopa etc. werden das Problem auch nicht lösen, sondern nur in die Zukunft verschieben.
Nein, eine geringe Geschwindigkeitsübertretung ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet. Das ist der feine Unterschied. Ich habe kein Problem damit, wenn Raubkopieren geahndet wird. Es sollte sich nur im Rahmen, wie z.B. eine geringe Geschwindigkeitsübertretung halten.
Und schon gar nicht sollte der Urheberschutz als Argument herhalten, Zensurinfrastrukturen im Internet aufzubauen.
Nur der Schwabe hat die Gabe! Mir könnet alles außer Hochdeutsch!