23.01.2009, 22:41
(23.01.2009, 21:42)Boneman schrieb: Das Heise-Urteil ist mir bekannt und älter als das von mir erwähnte (was aber keine Rolle spielt, weil beide rechtskräftig(?)).Ja, die sind beide rechtskräftig. Allerdings ist das Heise-Urteil ein obergerichtliches. Da hat das OLG Hamburg eine Haftung des Forenbetreibers von der Verletzung von Sorgfaltspflichten abhängig gemacht. Siehe: http://www.law-blog.de/320/heise-forenurteil-reloaded/
Das Supernature-Urteil ist ein erstinstanzliches Urteil des LG Hamburg. Dieses hat letztlich gesagt, daß für Beleidigungen eine recht hohe Schwelle besteht (wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung), daß aber der Forenbetreiber unabhängig von der Kenntnis für die Beiträge Dritter haftet. Das gilt dann sowohl für Beleidigungen (wenn sie denn vorliegen), als auch für unwahre Tatsachenbehauptungen.
Haften bedeutet in dem Falle zunächst einmal "nur" einen Unterlassungsanspruch. Schadensersatz ist damit noch nicht unbedingt verbunden. Aber bekanntlich werden die Unterlassungsansprüche nicht selten in Form von (mit teuren Gebühren versehenen) Abmahnungen geltend gemacht, die in der Regel bezahlt werden müssen, wenn der Anspruch besteht.
Daß das LG Hamburg offensichtlich eine andere Ansicht vertritt, als das OLG Hamburg (und wohl auch der BGH, wobei das noch nicht 100 %ig klar zu sein scheint), zeigt jedenfalls, auf wie rechtsunsicherem Gebiet man sich als Forenbetrieber da bewegt. Selbst wenn man letztlich Recht bekommt, muß man sich mitunter mindestens bis in die zweite Instanz vor Gericht streiten. Und wer will das schon?
Bei der Frage, was eine Beleidigung ist, besteht nicht viel mehr Sicherheit. Letztlich ist das eine Frage der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre bzw. ungestörter geschäftlicher Tätigkeit im Einzelfall. Die kann ein Gericht soherum oder andersherum fällen. Auch hier gilt also: Vorsicht ist besser, als Nachsicht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."