Information zum Urheberrecht der NLT
#3
Hallo,

sehr gut, daß nun auch auf der Homepage für klare Verhältnisse gesorgt wird. Damit dürften alle Mißverständnisse und falschen Hoffnungen und Erwartungen ausgeschlossen sein. :up:

Crystal auf seiner HP schrieb:Das Urheberrecht gilt in Deutschland 70 Jahre lang.
Das ist sogar noch untertrieben. Bei Miturheberschaft erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden Urhebers. D.h., daß die 70 Jahre in Bezug auf die NLT noch nicht eimal zu laufen begonnen haben!

Crystal auf seiner HP schrieb:und jeglicher Irrtum, dass die Nordlandtrilogie Abandonware oder Freeware ist, ist ausgeschlossen.
Nach der Definition auf Wikipedia (Stichwort "Abandonware") ist die NLT durchaus Abandonware:
Wikipedia schrieb:Als Abandonware (engl. "to abandon": "aufgeben, verlassen") bezeichnet man Software, an welcher der Hersteller kein Geld mehr verdient und für die er keine technische Unterstützung mehr anbietet. Es besteht somit für den Konsumenten keine Möglichkeit mehr, die Software legal (abgesehen vom Gebrauchtmarkt) zu erwerben, Ersatz für seine rechtmäßig erworbenen, beschädigten Datenträger zu erhalten oder Serviceleistungen des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Das alles dürfte auf die NLT zutreffen. Es ist nur eben ein "beliebter" und großer Irrtum, daß Abandonware frei sei. Der Begriff sagt einfach überhaupt nichts über die rechtliche Situation aus, sondern beschreibt nur, daß das Produkt nicht mehr im Handel ist oder aktiv supportet wird. ;)

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."


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RE: Information zum Urheberrecht der NLT - von Zurgrimm - 01.10.2007, 15:07



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