14.12.2011, 00:26
(13.12.2011, 12:33)Zurgrimm schrieb: Die Grundrechte binden aber unmittelbar nur die drei staatlichen Gewalten (Art. 1 Abs. 3 GG) ...Das ist mir schon klar, deshalb wird man die SPD auch nicht vor irgenden Gericht zerren können.
Trotzdem finde ich es bedenklich, wenn eine, hmmm staatstragende, Organisation mit einer halben Million Mitgliedern so eklatant gegen den Geist des GG handelt.
Was die Quoten angeht: es wird igendwann zum Problem, dass sich weitere (Rand-)Gruppen benachteiligt fühlen, weil es keine Quote für sie gibt.
Wir haben jetzt:
-eine Behindertenquote
-eine Frauenquote
-eine Migrantenquote
Wenn irgendwo mal alle 3 angewendet werden (müssen), wird es für OttonormalMann echt schwer.
Und nochwas:
Diese Quoten haben für ihre "Nutznießer" auch einen Nachteil: Sie werden nur als Quoten-X wahrgenommen. Ihre mangelnde Kompetenz ist da schon selbstverständlich. Gerade bei Professorinnen in den Naturwissenschaften gut zu beobachten.