Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gesucht: Offizieller Stadtplan von Riva
#1
(Crystal, Pergor und Zurgrimm mögen mir verzeihen, dass diese Anfrage wiederholt hier auftaucht, aber im Sabbelthread liest sie vermutlich nicht jeder und sie verschwindet sehr schnell in den Tiefen des Threads.)

Ist hier zufällig jemand im Besitz der alten Orklandbox und somit des offiziellen Stadtplans von Riva? Falls ja, könnte dieser jemand diesen Plan vielleicht scannen oder abfotografieren und mir zukommen lassen? Verbindlichsten Dank. :)
Great people care.
#2
Nur so am Rande, du meinst das geht alles copyright mässig so einfach?!
Mit solchen offiziellen Aufrufen zum Raubkopieren sollten wir uns im Forum vieleicht etwas zurückhalten, nichts für ungut Boneman :pfeif:
Das muss man etwas diplomatisch verpacken, damit nicht gleich jede Suchmaschine drauf anspringt ;)
Wer das Schwert trägt, der soll freundlich und fromm sein wie ein unschuldiges Kind, denn es ward ihm umgürtet zum Schirm der Schwachen und zur Demütigung der Übermütigen. Darum ist in der Natur keine größere Schande, als ein Krieger, der die Wehrlosen misshandelt, die Schwachen nöthet, und die Niedergeschlagenen in den Staub tritt.
- Ernst Moritz Arndt
#3
(31.12.2008, 10:31)Kensei schrieb: Nur so am Rande, du meinst das geht alles copyright mässig so einfach?!
Mit solchen offiziellen Aufrufen zum Raubkopieren sollten wir uns im Forum vieleicht etwas zurückhalten, nichts für ungut Boneman :pfeif:
Wieso? Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf man sich einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern herstellen lassen, wenn dies unentgeltlich geschieht und von einer rechtmäßigen Vorlage. Wenn man sie sich schon herstellen lassen darf, dann wird man doch auch darum bitten dürfen, oder? Ausgeschlossen ist lediglich das Herunterladen aus dem Internet ("öffentlich zugänglich gemachte Vorlage"). Ein Zuschicken per eMail etwa oder ein passwortgeschütztes Bereitstellen zum Download sollte, so wie ich das verstehe, unproblematisch sein.

Soweit ich Boneman verstehe, möchte er nur 1 Vervielfältigungsstück dieser Karte für rein private Zwecke. Er möchte es von jemandem, der ein rechtmäßiges Exemplar der Karte hat und er möchte es unentgeltlich. Also meiner Ansicht nach, fragt er hier nicht nach einer Raubkopie. Aber ich bin da kein Experte.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
#4
Nicht wirklich Zurgrimm.
Ich bin auch kein Jurist aber die Vervielfältigung von Datenträgern bezieht sich nur auf den eigenen Gebrauch.
Du darfst dir von Sachen die du besitzt ne Sicherheitskopie machen, für den Fall das etwas verloren gehen sollte oder sonstwie beschädigt oder unbrauchbar wird.
Du darfst allerdings nichts für Dritte zur Verfügungstellen, solange das nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt ist, auch nicht unentgeldlich.
Darums gings ja wenn ich Bonemans Aufruf richtig interpretiere.

Grüsse
Wer das Schwert trägt, der soll freundlich und fromm sein wie ein unschuldiges Kind, denn es ward ihm umgürtet zum Schirm der Schwachen und zur Demütigung der Übermütigen. Darum ist in der Natur keine größere Schande, als ein Krieger, der die Wehrlosen misshandelt, die Schwachen nöthet, und die Niedergeschlagenen in den Staub tritt.
- Ernst Moritz Arndt
#5
(31.12.2008, 13:24)Kensei schrieb: Du darfst dir von Sachen die du besitzt ne Sicherheitskopie machen, für den Fall das etwas verloren gehen sollte oder sonstwie beschädigt oder unbrauchbar wird.
Du darfst allerdings nichts für Dritte zur Verfügungstellen, solange das nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt ist, auch nicht unentgeldlich.
Eine Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG setzt nicht voraus, daß Du selbst Besitzer eines Originals bist. Davon steht nämlich nichts im Gesetzestext.

Das, was Du schreibst, gilt für Computerprogramme. Das Recht auf Sicherheitskopie steht in § 69 d UrhG unter der Überschrift "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme". Es stellt eine Ausnahme zu den ausschließlichen Rechten an Computerprogrammen nach § 69 c UrhG dar.

Bei Musik und sonstigen digitalen Werken darf man keinen Kopierschutz umgehen ( § § 95 a ff. UrhG), weshalb eine Privatkopie fast immer ausscheidet. Hier geht es aber um eine (im Original) papierne Karte. Da gibt es keinen Kopierschutz. Daher darf man sich - wenn ich nicht noch etwas übersehen habe - auch dann eine Kopie zu privaten Zwecken anfertigen lassen, wenn man selbst kein Original hat.

Aber mir ist mitgeteilt worden, daß Boneman's Anliegen sich bereits erledigt hat. Daher schließe ich hier mal ab. Weitere Diskussionen zum Urheberrecht allgemein dann bitte bei Bedarf an geeigneter Stelle. ;)
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste