18.03.2018, 15:09
Das fortwirken des Urheberrechts nach dem Tod des Urhebers ist sinnvoll um eine Vertragssicherheit für alle beteiligten zu schaffen. Man stelle sich vor ein Urheber schließt einen Verwertungsvertrag und wird auf dem Heimweg Opfer eines Verkehrsunfalls. Ob das 50, 70 oder 90 Jahre sein müssen, darüber kann man streiten.
Natürlich muss das Urheberrecht ab und zu zeitgemäß angepasst werden. Bei Musik und Kassetten hat man das übe eine Abgabe auf leere Kassetten gemacht.
Inzwischen ist es ja so, dass die Digitale Technik Fotos, Filme, Texte oder auch Gegenstände (3D-Druck) leicht zu kopieren sind und über das internet jeder leicht zu einem Publizisten oder gar Vertreiber werden kann. Viele Annahmen im Urheberrecht vermuten hohen technischen und finanziellen Aufwand hinter kopien und eine Gewinnabsicht des Kopierenden.
Da muss vieles neu gedacht werden.
Natürlich muss das Urheberrecht ab und zu zeitgemäß angepasst werden. Bei Musik und Kassetten hat man das übe eine Abgabe auf leere Kassetten gemacht.
Inzwischen ist es ja so, dass die Digitale Technik Fotos, Filme, Texte oder auch Gegenstände (3D-Druck) leicht zu kopieren sind und über das internet jeder leicht zu einem Publizisten oder gar Vertreiber werden kann. Viele Annahmen im Urheberrecht vermuten hohen technischen und finanziellen Aufwand hinter kopien und eine Gewinnabsicht des Kopierenden.
Da muss vieles neu gedacht werden.