27.02.2011, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2011, 16:11 von Junivera von Duisburg.)
Seit der Einführung ist offiziell Rauchverbot in Büros/Restaurants/Kneipen zum Schutze der Nichtraucher. Der Arbeitgeber (kommt dem meistens nicht nach) hat für extra
Raucherräume mit Kenntlichmachung und Lüftungsmöglichkeit zu sorgen. Und sei es nur der Flur oder das Treppenhaus.
Bei Einspruch findet natürlich eine Einzelprüfung der Gesetze statt, wo die Zumutbarkeit (u.a. Existenzminimum) geprüft wird.
Edit: Das anerkennen von Berufskrankheiten ist ein neues/anderes Thema und sehr schwierig.
Zur Kellnerin: Das hat sie vorher gewusst und kann sich nachher deswegen nicht beschweren. Es sei denn im Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung steht Rauchfreier Arbeitsplatz wird garantiert.
Raucherräume mit Kenntlichmachung und Lüftungsmöglichkeit zu sorgen. Und sei es nur der Flur oder das Treppenhaus.
Bei Einspruch findet natürlich eine Einzelprüfung der Gesetze statt, wo die Zumutbarkeit (u.a. Existenzminimum) geprüft wird.
Edit: Das anerkennen von Berufskrankheiten ist ein neues/anderes Thema und sehr schwierig.
Zur Kellnerin: Das hat sie vorher gewusst und kann sich nachher deswegen nicht beschweren. Es sei denn im Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung steht Rauchfreier Arbeitsplatz wird garantiert.