(31.12.2008, 10:31)Kensei schrieb: Nur so am Rande, du meinst das geht alles copyright mässig so einfach?!Wieso? Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf man sich einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern herstellen lassen, wenn dies unentgeltlich geschieht und von einer rechtmäßigen Vorlage. Wenn man sie sich schon herstellen lassen darf, dann wird man doch auch darum bitten dürfen, oder? Ausgeschlossen ist lediglich das Herunterladen aus dem Internet ("öffentlich zugänglich gemachte Vorlage"). Ein Zuschicken per eMail etwa oder ein passwortgeschütztes Bereitstellen zum Download sollte, so wie ich das verstehe, unproblematisch sein.
Mit solchen offiziellen Aufrufen zum Raubkopieren sollten wir uns im Forum vieleicht etwas zurückhalten, nichts für ungut Boneman
Soweit ich Boneman verstehe, möchte er nur 1 Vervielfältigungsstück dieser Karte für rein private Zwecke. Er möchte es von jemandem, der ein rechtmäßiges Exemplar der Karte hat und er möchte es unentgeltlich. Also meiner Ansicht nach, fragt er hier nicht nach einer Raubkopie. Aber ich bin da kein Experte.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."