23.08.2017, 17:29
Ich schätze mal, dass das erlaubt ist. Bei kommerziellen Werbern fällt das wohl unter "belästigende Werbung" und ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Siehe dazu hier:
https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewer...2%A7-7-uwg
Allerdings kann man als Einzelner auch dagegen wenig machen, weil das UWG in erster Linie Wettbewerber schützt, nicht den Verbraucher. Da sin nur Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen der Verbraucherschutzzentralen möglich, an die man sich damit dann wenden kann.
Was Parteienwerbung angeht, ist das allerdings insoweit etwas anderes, als dass Parteien nicht dem UWG unterliegen, weil sie eben keine Unternehmen sind, die im marktwirtschaftlichen Wettbewerb stehen. Daher sehe ich jedenfalls jetzt erst einmal nicht, weshalb das verboten sein soll.
https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewer...2%A7-7-uwg
Allerdings kann man als Einzelner auch dagegen wenig machen, weil das UWG in erster Linie Wettbewerber schützt, nicht den Verbraucher. Da sin nur Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen der Verbraucherschutzzentralen möglich, an die man sich damit dann wenden kann.
Was Parteienwerbung angeht, ist das allerdings insoweit etwas anderes, als dass Parteien nicht dem UWG unterliegen, weil sie eben keine Unternehmen sind, die im marktwirtschaftlichen Wettbewerb stehen. Daher sehe ich jedenfalls jetzt erst einmal nicht, weshalb das verboten sein soll.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."