13.12.2013, 13:28
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Weshalb darf sie dann ein Privater zur Rechtsverfolgung eines Anspruchs wegen Urheberrechtsverletzung bekommen?!Die Drosselkom darf bis maximal sieben Tage IPs speichern. Dass die Daten an Hinz und Kunz weitergeleitet werden ist, nun ja, eh klar. Dabei sind IPs nicht so eindeutig, wie man uns glauben machen möchte. Wenn man mobil surft, teilen sich z.B. mehrere Nutzer eine IP.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Das betrifft hier ja nur die User einer Pornoplattform. Und da wir alle als rechtschaffene Bürger solche Dienste natürlich niemals in Anspruch nehmen würden (), können wir da ganz ruhig bleiben.Noch ist das angucken von Pornos für Volljährige nicht strafbar. Ich würde daher sagen, dass wir alle zu anständig sind, um uns Sorgen machen zu müssen. Und um ganz sicher zu gehen, stehen die entsprechenden Filter wie in England schon bereit.